Anmeldung
Da die laufveranstaltung dieses jahr bereits vorüber ist, sind im Moment leider keine Anmeldungen möglich. Wir schalten die Anmeldung für 2020 so bald wie möglich frei.
Wertung nach Geschlecht
Der Tierschutzlauf bietet neben der Möglichkeit einer Anmeldung als Mann (M) oder Frau (W) auch eine als nicht binär (nb) für Trans* oder Inter* Personen. Melden sich innerhalb der Voranmeldungs Frist mehr als 2 Personen pro Bewerb als nicht binär, wird eine eigene Siegerehrung durchgeführt.
Die Ergebnisse unserer nicht binär
Wertung werden nicht automatisch vom Wiener Laufcup übernommen. Bei Interesse an einer Übertragung bitten wir um eine Anfrage per Mail an: tierschutzlauf@vegan.at.
Gebühren
Early Bird bis 3. 3. |
Early Bird II bis 16. 6. |
Regulär bis 29. 9. |
Nachnennung | |
---|---|---|---|---|
Knirpslauf | 0 | 0 | 0 | 0 |
SchülerInnenlauf | 10 | 11 | 12 | 15 |
5km Hauptlauf | 18 | 20 | 22 | 25 |
10km Hauptlauf | 21 | 23 | 25 | 28 |
5km Nordic Walking | 18 | 20 | 22 | 25 |
Startnummernabholung
Die Vorzeitige Startnummernabholung sowie die Nachnennung war am 3. und 4. Oktober von 17–19 Uhr im Büro der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ), Meidlinger Hauptstraße 63/6 möglich. Weiters war eine Startnummernabholung ab 10:00 Uhr bis spätestens eine Stunde vor dem jeweiligen Bewerb auf der Prater Hauptallee möglich. Bitte nutzen sie die vorzeitige Startnummernabholung oder kommen sie frühzeitig am Tag der Veranstaltung, um lange Wartezeiten zu vermeiden!
Zeitnehmung
Die Zeiterfassung erfolgt via integrierten Chip in der Startnummer durch die Firma TIME NOW SPORTS OG.
Der Chip ist auf der Startnummer befestigt und darf NICHT entfernt werden.
Von der Zeitmessanlage werden AUSSCHLIESSLICH die Chips, die auf der Startnummer sind und vom Veranstalter ausgegeben wurden, gelesen. Chips anderer Hersteller können NICHT verarbeitet werden.
Ohne Startnummer ist KEINE Zeitnahme möglich!
Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer ist daher GUT SICHTBAR und auf der VORDERSEITE DES OBERKÖRPERS während des gesamten Laufes und über die Start- und Ziellinie zu tragen.
Die Ergebnisse finden Sie auf time-now-sports.at.
Achtung
- Antidoping: Der Veranstalter lässt gesperrte Athlet*innen nicht an den Start gehen oder disqualifiziert diese.
- Die Veranstalter behalten sich vor die TeilnehmerInnenzahl zu limitieren. Eine frühe Anmeldung sichert den Startplatz.
- Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
- Die Kosten für unberechtigte Rückbuchungen (Bankspesen und Bearbeitungsgebühr) werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
Allgemeine Teilnahmebedingungen des TIERSCHUTZLAUF (AGB)
Version 1: 14. 1. 2019
1. Geltungsbereich, Teilnehmerinformation
- Der
9. TIERSCHUTZLAUF
kurz TSL, welcher am Sonntag dem 6. 10. 2019 auf der Prater Hauptalle (Höhe Meiereistraße und Umgebung) stattfindet, ist eine Laufveranstaltung zum Zwecke der öffentlichen Bewusstseinsbildung in den Tierschutz und Veganismus. Veranstalter des TSL ist die VEGAN 1 GmbH, Meidlinger Hauptstraße 63/TOP6, 1120 Wien, FN 441802i. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an einem Bewerb des TSL teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Wien. - Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des TSL. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.tierschutzlauf.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.
- Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Vegan 1 GmbH, Meidlinger Hauptstraße 63/TOP6, 1120 Wien oder E-Mail: tierschutzlauf@vegan.at) an den Veranstalter gerichtet werden.
2) Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung
- Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter auskunf@tierschutzlauf.at gerne zur Verfügung.
- ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung zu allen Bewerben des TSL ist über die Website www.tierschutzlauf.at bzw. www.my.raceresult.com möglich.
- NACHNENNUNGEN sind für alle Bewerbe am 3. 10. und 4. 10. 2019 im Büro der Veganen Gesellschaft Österreich, sowie am Tag der Veranstaltung (6. 10. 2019) direkt am Veranstaltungsgelände im entsprechend gekennzeichneten Bereich möglich. Bei Nachnennungen gilt die auf www.tierschutzlauf.at angegebene Nenngebühr.
- SONSTIGE ANMELDUNGEN per E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.
- Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt mittels www.my.raceresult.com. Anmeldeschluss für die Online-Anmeldungen ist am Sonntag, dem 29.09.2019 um 23:59:59 Uhr. Nachnennungen am Veranstaltungstag (6. 10. 2019) sind bar zu bezahlen. Unbezahlte und/oder nicht unterschriebene Anmeldungen sind nicht gültig. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anmeldung zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Bankspesen, die durch fehlende Kontodeckung und/oder Nichteinlösung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Bei Kindern unter 18 Jahren haften die Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen.
- Bei Anmeldung via Internet, über www.my.raceresult.com, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden und die Zahlung eingegangen ist.
- Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen.
- Die Startnummern sind nicht übertragbar. Nach persönlicher Absprache mit den Veranstaltern können jedoch bis einschließlich Sonntag, dem 6. 10. 2019 Namensänderungen vorgenommen werden.
- Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht startet, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden (StarterInnenpaket).
- Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.
- Die HöchstteilnehmerInnenzahl liegt insgesamt für alle Bewerbe bei 1.000 Personen. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder beim Veranstalter einlangen, gereiht.
- Zur Startnummernabholung im entsprechend gekennzeichneten Zelt am Veranstaltungsgelände ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig. Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen.
- Mit Ausnahme des Knirpslaufs erfolgt bei allen Bewerben des TSL eine automatische Zeitmessung. Ohne Chip und Startnummer, der Firma TIME NOW SPORTS OG, ist keine Zeitmessung möglich. Die Zeitnehmung erfolgt via Chip-Transponder in den Startnummern (kein Chip am Schuh). Ohne Startnummer erfolgt keine Zeitnehmung und somit auch keine Wertung. Die Durchführung der Zeitnehmung erfolgt durch die Firma TIME NOW SPORTS OG.
3) Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation
- (a) JedeR, der oder die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an einem der Bewerbe des TSL teilzunehmen. Kinder und Jugendliche können von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
- Es ist, abgesehen von den in (c) geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht gestattet, am TSL und all seinen Bewerben mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u.a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen, Nordic Walking-Stöcke und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers / der jeweiligen Teilnehmerin.
- Ausgenommen aus dieser Regelung ist der Nordic Walking- und GeherInnen-Bewerb, bei dem das Mitführen von Nordic Walking-Stöcken ausdrücklich erlaubt ist.
- Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.tierschutzlauf.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.
- Der TSL findet bei jedem Wetter statt. Bei
Höherer Gewalt
(z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen. - Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des TSL übereinstimmt.
- Der Veranstalter behaltet sich vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren, die das in den Punkten 2b – 2c geregelte grundsätzliche Verbot der Benützung von Sportgeräten und anderen Fortbewegungsmitteln, außer den ausdrücklich bei gewissen Bewerben zugelassenen, missachten.
- Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine anderen Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihm befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme an einem Bewerb des TSL zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.
4) Haftungsausschluss
- Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.
- Bei
Höherer Gewalt
(z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten. - Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme an einem der Bewerbe des TSL ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für den Bewerb verfügen, an dem sie teilnehmen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
5) Datenerhebung und -verwertung
- Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME NOWS SPORTS weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin haben bei der Online-Anmeldung die Möglichkeit, der Zusendung von Informationsmaterial (insbesondere Newsletter) der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) sowie der Firma TIME NOWS SPORTS zuzustimmen. Dies ist jedoch kein Pflichtbestandteil der Anmeldung.
- Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer dürfen von dem Veranstalter verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein Anspruch auf Vergütung entsteht.
- Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.
- Mit der Anmeldung zu einem der Bewerbe des TSL stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse vom Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.